Die großen Ferien stehen unmittelbar bevor. Auch in Niedersachsen beginnt jetzt die diesjährige Reisesaison.
Damit die Urlaubsfreuden nicht durch unliebsame Überraschungen beim Zoll getrübt werden, sind einige Regelungen zu beachten.
Was ist erlaubt – was ist verboten?
Die App „Zoll und Reise“, die im Apple App Store und im Google Play Store (Android-Market) kostenlos heruntergeladen werden kann, liefert Antworten auf diese und viele weitere Fragen. Zur Vermeidung von Roaming-Gebühren benötigt die App keine Internetverbindung.
Ein integrierter Freimengenrechner zeigt an, was abgabenfrei nach Deutschland mitgebracht werden kann. Außerdem berechnet die App bis zu einem Warenwert von 1.130 Euro auch die Einfuhrabgaben, die ein Reisender bezahlen muss, wenn die Freimenge überschritten ist.
Die wichtigsten Bestimmungen im Überblick:
Reisefreimengen
Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land gelten für Waren zum persönlichen Ge- und Verbrauch zum Beispiel folgende einfuhrabgabenfreie Höchstmengen pro Person:
• 200 Zigaretten (Mindestalter 17 Jahre)
• 1 Liter Alkohol (Mindestalter 17 Jahre)
• andere Waren (wie z.B. Unterhaltungselektronik, Textilien oder Kosmetikartikel bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro bei Flug- und Seereisen und 300 Euro auf dem Landweg. Bei Reisenden unter 15 Jahren gilt hier eine Freimenge von 175 Euro.
Artenschutz
Weltweit sind zahlreiche Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Durch die Mitnahme dieser Tiere und Pflanzen und Waren daraus zerstören Millionen von Touristen – oft aus Ahnungslosigkeit und Unbedachtheit – die Artenvielfalt in den Urlaubsländern. Nur wenn die Nachfrage ausbleibt, wird auch der zerstörende Handel mit seltenen Tieren und Pflanzen aufhören.
Verzichten Sie auf solche Mitbringsel. Welche Tiere und Gegenstände besonders geschützt sind erfahren Sie im Internet unter www.Artenschutz-online.de.
Verbote und Beschränkungen
Bei der Einreise nach Deutschland sind neben dem Artenschutz weitere Verbote...
↧