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Petition: Mittelbare Diskriminierung von Frauen bei beruflicher Selbstständigkeit

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Wedemark. Auf der Website des Deutschen Bundestages wurde eine Petition unter dem Titel Gesetzliche Krankenversicherung – Beiträge – Bemessung der Beiträge für Selbstständige nach dem tatsächlichen Gewinn mit der ID 48615 veröffentlicht. Sie kann nun von anderen Internetnutzern unterstützt werden. Die Petition kann unter https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2014/_01/_15/Petition_48615.html aufgerufen werden. Hintergrund der Petition: Der Anteil von Frauen an den Unternehmensgründungen hat sich aus verschiedenen Gründen – häufig auch aus familienbedingten – Gründen in den letzen Jahren deutlich erhöht. Doch dabei gibt es Hürden: Als Mindest-Berechnungsgrundlage für die Krankenversicherungsbeiträge wird in der Regel ein fiktiver (Mindest-)Einkommensbetrag herangezogen, unabhängig davon, ob tatsächlich diese hypothetischen Mindesteinnahmen erreicht werden. Dies führt oftmals dazu, dass Frauen ihre selbstständige Tätigkeit wieder aufgeben müssen und bedeutet eine mittelbare Diskriminierung der betroffenen Frauen. Hiergegen wendet sich die nun veröffentlichte Petition. Weitere Infos sind auch auf der Website des Unternehmerinnen Netzwerks Wedemark – http://www.unetz-wedemark.de – zu lesen. Der vollständige Wortlaut der Petition, die nur in gekürzter Fassung veröffentlicht worden ist, kann dort ebenfalls erfragt werden.

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