Langenhagen. Gemäß § 20 der Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung vom 19.04.2002 zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Mai 2013 gibt das Bürgerbüro der Stadtverwaltung folgendes bekannt:
1. Die Wählerverzeichnisse zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke Nummer 1 bis 47 der Stadt Langenhagen können in der Zeit vom 2. bis 6. September 2013 während der Öffnungszeiten des Wahlbüros Montag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Dienstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 13 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr im Rathaus, Marktplatz 1, Sitzungsraum I, eingesehen werden.
Wahlberechtigte haben das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer im Wählerverzeichnis eingetragenen personenbezogenen Daten zu überprüfen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse dürfen nur für die Begründung eines Antrags auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses verwendet werden. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Absatz 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist daher nur durch ein Datensichtgerät möglich.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtnahmefrist, spätestens am 6. September 2013 bis 12 Uhr bei der Stadt Langenhagen, Markplatz 1, 30853 Langenhagen, schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift (im Sitzungsraum I) Einspruch einlegen. Sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizubringen.
3. Wahlberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 30. August 2013 eine Wahlbenachrichtigung (gelbe Wahlbenachrichtigungskarte). Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte das Wählerverzeichnis einsehen und...
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