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Eine Frage des Vertrauens

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Johanniter-Experte Urban Dressel verweist auf weitere Informationsquellen. Langenhagen. Ein Thema, das alle angeht und viele bewegt: 47 Zuhörer folgten dem Vortrag der Johanniter im Nordhannoverschen Ortsverband. Im vollbesetzten Schulungsraum der Johanniter am Pferdemarkt ging es um zwei wichtige Bausteine im Betreuungsrecht, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung. „Zwei Bereiche, die unterschiedliche Situationen beschreiben und festlegen, aber dennoch zusammen gehören“, erklärte Referent Urban Dressel, Johanniter-Mitarbeiter und Jurist. „In der Vorsorgevollmacht geht es um das Stellvertreter-Prinzip: Sie erlauben einer bestimmten Person in bestimmten Situationen für Sie rechtsverbindlich aufzutreten.“ Wichtig sei die genaue Definition des Aufgabenkreises. Man solle sich sehr genau überlegen, für welche Bereiche die Vollmacht gelten soll, so Dressel weiter. Die Palette ist umfangreich: Neben der Bestimmung über Wohnverhältnisse können zum Beispiel auch die Bereiche Gesundheit, Pflegebedürftigkeit, Vertretung bei Gericht oder Ämtern, aber auch Vermögensfragen und der Umgang mit Banken und Versicherungen zu den möglichen Aufgaben eines Bevollmächtigten gehören. Eigentlich ist eine Vorsorgevollmacht ausreichend. Dressel riet den aufmerksamen Zuhörern dennoch dazu, eine Betreuungsverfügung aufzusetzen: „Damit erklären Sie dem Amtsgericht gegenüber, wer für Sie Ihre Belange vertreten soll, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.“ Damit verhindere man, dass im Fall der Fälle das Amtsgericht einen Betreuer bestimme, manchmal über die Köpfe der Betroffenen hinweg. „Praktischerweise sollten Vorsorgebevollmächtigter und potenzieller Betreuer ein und dieselbe Person sein. Sie können aber auch für einzelne Aufgabenkreise eine zweite Person bestimmen“, erläuterte Dressel. Die Kernaussage seines Vortrages lautete: Bei der Auswahl der Person geht es in erster Linie um Vertrauen. Man solle sich sicher sein, dass die ausgewählte Person die eigenen Belange kenne und bereit sei, diese auch in seinem Sinne durchzusetzen. Die...

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